Verpasse nie wieder den 13., 14. und 15. des Hijri-Monats.
Verfolge die gesegneten Fastentage: 13., 14. & 15. jedes Hijri-Monats
August 2026
| Gregorianisches Datum | Hijri Datum | Tag |
|---|---|---|
| 26 | 13 Rabīʿ al-awwal 1448 AH | Erster weißer Tag |
| 27 | 14 Rabīʿ al-awwal 1448 AH | Zweiter weißer Tag |
| 28 | 15 Rabīʿ al-awwal 1448 AH | Dritter weißer Tag |
Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) empfahl das Fasten am 13., 14. und 15. Tag jedes islamischen Mondmonats. Diese Tage sind als "Weiße Tage" (Ayyam al-Beed) bekannt, aufgrund der Helligkeit des Vollmonds in diesen Nächten.
Die Weißen Tage (Ayyam al-Beed) sind der 13., 14. und 15. jedes islamischen Monats — empfohlene Tage für das freiwillige Fasten. Hier erfährst du das Wichtigste.
Die Weißen Tage sind der 13., 14. und 15. jedes islamischen (Hidschri-)Monats. Sie zu fasten ist eine empfohlene Sunna (mustahabb) des Propheten Muhammad ﷺ. Sie heißen auch „helle Tage", weil ihre Nächte vom Vollmond erleuchtet sind.
Der Prophet ﷺ sagte zu Abu Dharr: „O Abu Dharr! Wenn du drei Tage im Monat fastest, dann faste den 13., 14. und 15." (Jami' at-Tirmidhi 761, hasan). Eine ähnliche Anweisung steht in Sunan an-Nasa'i (2424, hasan). Der allgemeine Hadith „drei Tage im Monat zu fasten ist wie das Fasten des ganzen Jahres" (Sahih al-Bukhari 1976, Sahih Muslim 1159) gilt für beliebige drei Tage; die Weißen Tage sind die beste Wahl.
Am 13., 14. und 15. jedes Hidschri-Monats. Nutze den Kalender oben oder die Seite „Heute", um die genauen gregorianischen Daten des aktuellen Monats zu sehen.
Wegen der Helligkeit des Vollmonds: Die Nächte des 13., 14. und 15. sind mondhell, daher „weiß" (al-bid).
Nein — es ist empfohlen (mustahabb), nicht verpflichtend. Auch drei beliebige Tage im Monat zu fasten ist Sunna; die Weißen Tage sind die vorzüglichste Wahl.
Ja. Freiwilliges Fasten ist an jedem Tag erlaubt (außer an verbotenen Tagen wie den beiden Festtagen und den Tagen von Taschriq). Alle drei Tage zu fasten bringt den vollen, in den Hadithen genannten Lohn.
Im Ramadan hat das Pflichtfasten Vorrang. Fällt der 13. Dhul-Hiddscha (ein Taschriq-Tag, an dem Fasten verboten ist — Sahih Muslim 1142) unter die Weißen Tage, faste stattdessen den 14. und 15. oder wähle andere Tage.
Die Anweisung, den 13., 14. und 15. zu fasten, wird dem Propheten ﷺ zugeschrieben (Tirmidhi 761; Nasa'i 2424). Seine eigenen monatlichen Fastentage fielen manchmal auf andere Tage — Umm Salama berichtete, er habe den ersten Donnerstag und die beiden Montage jedes Monats gefastet (Sunan an-Nasa'i 2419, sahih).
Hadith-Angaben und Einstufungen folgen den auf sunnah.com zitierten Ausgaben. Urteile können je nach Rechtsschule abweichen; für persönliche Fatwas frage einen vertrauenswürdigen Gelehrten.